Kinderbeistand

Die Berücksichtigung des Kindeswillens im Pflegschaftsverfahren ist in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Artikel 12 sichert dem Kind das Recht zu, seine Meinung in allen seine Bedürfnisse betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern. In diesem Zusammenhang wurde in Österreich das Kinderbeistands-Gesetz beschlossen, das mit Juni 2010 in Kraft getreten ist.

Ein Kinderbeistand bietet dem Kind/Jugendlichen einen neutralen konfliktfreien Ruheraum und fungiert – wenn das Kind es wünscht – darüber hinaus gegenüber den Eltern und dem Gericht als Sprachrohr.

Als unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson unterstützt der Kinderbeistand die Kinder/Jugendlichen in stürmischen Zeiten für die Dauer des Gerichtsverfahrens.

Meine Aufgaben als Kinderbeistand:

  • ein Vertrauensverhältnis mit dem Kind herstellen
  • einen geschützten Beziehungsraum schaffen
  • das Kind über das Verfahren informieren
  • den Wünschen des Kindes vor Gericht Gewicht und Gehör verschaffen
  • ausschließlich für das Kind da sein

Das Erleben des Kindes, seine Befindlichkeit und seine Wünsche sollen so in das Verfahren eingebracht werden.

Als Kinderbeistand unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht und darf Inhalte der Gespräche nur mit Einverständnis des Kindes an das Gericht weitergeben.

Link: http://jba.gv.at/kinderbeistand/infos-fuer-eltern/